Verrechung und Kostenrückerstattung
Als Wahlarzt für Kinder und Jugendheilkunde sind wir für die Betreuung von der Geburt an bis zum Alter von 18 Jahren verantwortlich. Die Leistungen werden in der Ordination bar oder per Bankomat beglichen, die Honorarnote können wir gerne für Sie bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch einreichen. Für sehr viele der bei uns in Behandlung befindlichen Kinder wurde eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschossen, wodurch die Gesamtkosten rückerstattet werden.
Die Kosten für die Untersuchung belaufen sich je nach zeitlichem Aufwand auf 40 bis 150 Euro. Impfstoffe und apparative Untersuchungen werden aufgerechnet.
